About this opportunity
What you need to know
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen durch Beihilfen für indirekte CO2 -Kosten. Sie erhalten die Förderung als nachschüssigen Zuschuss für die indirekten CO2 -Kosten des Vorjahres für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern (Strompreiskompensation). Die Höhe des Zuschusses wird pro Anlage berechnet. Die Gesamtsumme des Zuschusses ergibt sich also aus der Summe aller Beihilfen für die einzelnen Anlagen des Antragstellers. Die Beihilfeintensität beträgt grundsätzlich 75 % der berücksichtigungsfähigen Kosten. Für bestimmte beihilfefähige Sektoren beträgt sie im Abrechnungsjahr 2025 bis zu 80 % . Besonders stromintensive Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Beihilfe beantragen. Die Beihilfen für indirekte CO2 -Kosten beantragen Sie innerhalb der von der Bewilligungsbehörde bekannt gegebenen Antragsfrist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.
Who can apply
Companies
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 23 Mar 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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