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Beihilfen für indirekte CO2 -Kosten

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen durch Beihilfen für indirekte CO2 -Kosten. Sie erhalten die Förderung als nachschüssigen Zuschuss für die indirekten CO2 -Kosten des Vorjahres für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern (Strompreiskompensation). Die Höhe des Zuschusses wird pro Anlage berechnet. Die Gesamtsumme des Zuschusses ergibt sich also aus der Summe aller Beihilfen für die einzelnen Anlagen des Antragstellers. Die Beihilfeintensität beträgt grundsätzlich 75 % der berücksichtigungsfähigen Kosten. Für bestimmte beihilfefähige Sektoren beträgt sie im Abrechnungsjahr 2025 bis zu 80 % . Besonders stromintensive Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Beihilfe beantragen. Die Beihilfen für indirekte CO2 -Kosten beantragen Sie innerhalb der von der Bewilligungsbehörde bekannt gegebenen Antragsfrist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.

Who can apply

Companies

Eligible countries

DE

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
23 Mar 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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