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Bayerisches Wohnungsbauprogramm ? Eigenwohnraum

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für die Bildung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder den Kauf eines neu gebauten (Ersterwerb) oder eines vorhandenen Wohnraums (Zweiterwerb), den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Dazu gehören Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt), Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer), Abbau von Schwellen beziehungsweise die Schaffung eines barrierefreien Gebäude- oder Wohnungszugangs, der Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen, eines Aufzugs oder einer Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und gegebenenfalls als ergänzende Zuschüsse. Die Höhe des Darlehens beträgt beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und beim Zweiterwerb höchstens 40 % der förderfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 EUR . Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 EUR je Kind. Einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis höchstens 50.000 EUR erhalten Sie beim Kauf von Bestandsimmobilien (Zweiterwerb), für einen Ersatzneubau. Die Zuschüsse werden nur zusammen mit einem Darlehen für Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum bewilligt. Für Mietwohnraum in einem Zweifamilienhaus erhalten Sie die Förderung ausschließlich als Darlehen. Das Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen bekommen Sie bis zu einer Gesamthöhe von höchstens 10.000 EUR je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 EUR .

Who can apply

Individuals

Eligible countries

Bayern

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
17 Jun 2026
Deadline
To be announced

Official documents

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