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Aktivierungsrichtlinie ? Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung

European funding programme

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Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF+ ) die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen. Sie erhalten die Förderung für niedrigschwellige, aufsuchende Angebote im Sinne individueller, sozialpädagogischer Integrationsbegleitung zur Unterstützung bei persönlichen Problemlagen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Beratungsstellen für junge Menschen), praxisorientierte Maßnahmen, die wohnortnah und tagesstrukturierend die Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen verbessern (Praxisorientierte Maßnahmen), Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung von persönlichen, sozialen, gesundheitlichen, familiären und beruflichen Kompetenzen von langzeitarbeitslosen Menschen in Elternverantwortung unter Einbeziehung der Kinder (Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung ? TIZIAN), inhaltliche Bildungsberatung und praktische Lernprozessbegleitung von sowohl arbeitssuchenden als auch beschäftigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Bildungsberatung) sowie innovative Projekte und lokale Initiativen mit Transfer- oder Multiplikatorenwirkung zur Erprobung neuer Wege der Armutsprävention und/oder der sozialen und beruflichen Integration (Modellprojekte). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF+ -Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen können Sie auch eine zusätzliche Förderung aus Landesmitteln erhalten. Ihren Antrag für Beratungsstellen für Jüngere, praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen sowie TIZIAN-Maßnahmen können Sie im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens einreichen. Aufrufe zur Teilnahme an Konzeptauswahlverfahren werden über das Förderportal Thüringen bekannt gemacht. Ihren Antrag für Vorhaben der Bildungsberatung und Modellprojekte stellen Sie bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Who can apply

Public institutions, Local authorities

Eligible countries

Thueringen

Funding

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Co-financing

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Deadline
To be announced

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