About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen folgender Handlungsfelder: konsequente Prävention drohender Wohnungslosigkeit, Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse und weiterer Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen. Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit folgenden Förderschwerpunkten: Prävention, Wohnungsbeschaffung, wohnbegleitende Hilfen, experimentelle Ansätze sowie Beratungsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit der Projekte von normalerweise 2, maximal jedoch 3 Jahren. Die Gesamtkosten von Beratungen dürfen maximal EUR 16.000 betragen. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000, bei kommunalen Trägern EUR 12.500. Ihren Antrag stellen Sie im jeweiligen Haushaltsjahr bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Who can apply
Local authorities, Associations
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 28 Nov 2019
- Deadline
- To be announced
Official documents
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