Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die freiwillige Mitarbeit bei der fachlichen Betreuung von gesetzlich geschützten Gebieten. Die Förderung erhalten Sie vor allem für die folgenden Aufgabenbereiche: Erfassung und Dokumentation der Entwicklung des Schutzgegenstandes und der Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Ökosysteme, Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Wirksamkeit der durch die Naturschutzbehörde getroffenen Regelungen und Maßnahmen, Ausführung von geeigneten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Information der Öffentlichkeit über das Schutzgebiet sowie jährliche Erstellung eines Betreuungsberichts. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Quién puede solicitar
Public institutions, Individuals, Associations
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 24 ene 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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