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Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die freiwillige Mitarbeit bei der fachlichen Betreuung von gesetzlich geschützten Gebieten. Die Förderung erhalten Sie vor allem für die folgenden Aufgabenbereiche: Erfassung und Dokumentation der Entwicklung des Schutzgegenstandes und der Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Ökosysteme, Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Wirksamkeit der durch die Naturschutzbehörde getroffenen Regelungen und Maßnahmen, Ausführung von geeigneten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Information der Öffentlichkeit über das Schutzgebiet sowie jährliche Erstellung eines Betreuungsberichts. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Quién puede solicitar

Public institutions, Individuals, Associations

Países elegibles

Schleswig-holstein

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
24 ene 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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