Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung vorhandener sowie Neuschaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von wildlebenden Tieren und Standorten von wildlebenden Pflanzen, Ankauf von Maschinen, Geräten und in begründeten Ausnahmefällen Fahrzeugen zur Durchführung und Überwachung der Maßnahmen, Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges, Aufbau von Zucht- und Auswilderungsstationen, sofern sie den Zielen des Artenhilfsprogramms dienen, Tierarztkosten und Medikamente, Öffentlichkeitsarbeit, Werkverträge zur Daten erfassenden und/oder organisatorischen Begleitung von Schutzmaßnahmen, Personalkosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Quién puede solicitar
Individuals, Associations
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 24 ene 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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