Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind. Sie erhalten die Förderung für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände, Errichtung, Modernisierung oder Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz, von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale oder überregionale Versorgungsnetz, Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus, Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren (Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks), Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung, Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung von gewerblichem Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen, Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen, Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte, Installation von Kooperationsnetzwerken, Installation von Innovationsclustern, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen, Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon abweichend beträgt die Höhe der Förderung für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände bis zu 75 Prozent, bei Vorliegen bestimmter Kriterien bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen abhängig von der Höhe der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen normalerweise 50 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben die Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000, die Installation von Kooperationsnetzwerken bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Installation von Innovationsclustern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch maximal EUR 5 Millionen für einen Zeitraum von 10 Jahren, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und den Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Quién puede solicitar
Associations, Local authorities, Research organisations, Companies
Países elegibles
Mecklenburg-vorpommern
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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