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Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Fischbestände, Gewässer und Fischerei in Schleswig-Holstein fördern. Sie erhalten die Förderung vor allem für zeitlich begrenzte Besatzmaßnahmen von überörtlicher Bedeutung, speziell zur Wiedereinbürgerung verschollener oder stark gefährdeter Arten, Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen und ökologischen Verhältnisse in den Gewässern, Maßnahmen zur Ermittlung der Fischbestände und ihrer Nahrungsgrundlagen, sofern sie von überörtlicher Bedeutung sind, Schulung, Aus- und Fortbildung von Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, Gewässerwartinnen oder Gewässerwarten und Ausbilderinnen oder Ausbildern, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufsichtspersonen und Öffentlichkeitsarbeit für die Fischerei, sofern sie von überörtlicher Bedeutung ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für jede Einzelmaßnahme müssen mindestens EUR 2.500 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 28.2. und 31.8. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Quién puede solicitar

Companies, Research organisations, Associations

Países elegibles

Schleswig-holstein

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
24 ene 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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