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Wiederaufbau RLP 2021 ? Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Privatperson, Verein, Stiftung, Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden oder an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind, Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten (einschließlich Beseitigung von schädlichen Bodenverunreinigungen) sowie für eine bauliche Sicherung, Maßnahmen zur Modernisierung, Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von vergleichbaren Gebäuden beziehungsweise Wohnungen als Ersatz von zerstörten Gebäuden, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben), denkmalgerechte Ausführung nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Aufbauhilfe 2021, in zwingenden Fällen Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen, Erstellung von Gutachten, Planunterlagen und Vermessung, Reparatur von beschädigten Gegenständen von Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Mietausfälle beziehungsweise die Verringerung von Mieteinnahmen, die für private Vermieterinnen und Vermieter zu Einkommenseinbußen führen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Reparatur oder für den Wiederaufbau. Die restlichen 20 Prozent müssen Sie selbst aufbringen (Eigenanteil). Die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen werden Ihnen als Verein, Stiftung, anerkannte Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung erstattet, sofern die Neubeschaffung den Wert der Sachen bei Schadeneinritt nicht übersteigt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung (?neu für alt?) werden normalerweise 30 Prozent abgezogen. Die Schäden müssen mindestens EUR 5.000 beziehungsweise bei Vereinen EUR 2.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt. Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ) ein.

Quién puede solicitar

Individuals, Public institutions, Associations

Países elegibles

Rheinland-pfalz

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
30 sept 2021
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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