← Todas las subvenciones
abiertaland-rheinland-pfalz-wiederaufbau-rlp-2021-kommunen

Wiederaufbau RLP 2021 ? Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie in der kreisfreien Stadt Trier. Im Rahmen der Schadensbeseitigung können angemessene bauliche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Hochwasserschäden gefördert werden. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: städtebauliche Infrastruktur, einschließlich der Wiederherstellung von historischen Innenstädten, Kultureinrichtungen, Denkmälern, das Stadtbild prägenden Gebäuden oder sonstige Anlagen von überregionaler Bedeutung, soziale Infrastruktur, wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Daseinsvorsorge dienende Infrastruktur wie Sportstätten, Friedhöfe oder Gemeinschaftseinrichtungen auch in Kleingartenanlagen, verkehrliche Infrastruktur einschließlich der unbeweglichen Infrastruktureinrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) und des Rad- und Fußverkehrs, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe, ländliche Wege, sonstige ländliche Infrastruktur, Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft insbesondere in den Bereichen Museen, Theater, Bibliotheken und Archive, Orchester, historische Parks und Gärten, Schlösser, Musikschulen, universitäre Sammlungen und weitere Kultureinrichtungen, Schadensbeseitigung an Archiven privater Vereine, von Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen. Mitfinanziert werden Ausgaben für Wiederherstellung baulicher Anlagen, vorbereitende Arbeiten, Abriss- und Aufräumarbeiten ein­schließ­lich der Entsorgung, nachhaltige Planungen und Maßnah­men zur Wiederherstellung von Gewäs­sern in der Unterhaltungs­last der Kom­mu­nen, Leistungen von Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung von Maß­nahmen, Erfassung und Übernahme der maßnahmenbezogenen Daten in eine Datenbank, denkmalgerechte Ausführung nach Maßgabe der Verwaltungsverein­barung, wesentliche funktionsbezogene Einrichtungs- und notwendige Ausrüstungs­gegen­stände und funktions­be­zo­gene Fahrzeuge, Ersatzneubau, auch für den Ersatz­neubau an anderer Stelle bis zur Höhe des entstandenen Schadens, in­klu­sive Maßnahmen der Bodenordnung, begleitende Maßnahmen wie Mode­ration, Beratung, Austausch und Wissens­vermittlung, dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (zum Beispiel Zelte oder Container zur Unterstellung von Fahrzeugen und Aufbewahrung von Ausrüstung im Brand- und Katastrophenschutz). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Förderberechtigten in nichtkommunaler Trägerschaft bis zu 80 Prozent, bei privaten Infrastrukturbetreibern im Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft, bei privaten Betreibern von Telekommunikationsnetzen, bei privaten Betreibern von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei gemeinnützigen Trägern sozialer Infrastruktur bis zu 100 Prozent. Richten Sie bitte Ihren Antrag bei Vorhaben im Bereich städtebauliche Infrastruktur, soziale Infrastruktur, verkehrliche Infrastruktur, ländliche Wege oder sonstige ländliche Infrastruktur an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) besondere soziale Infrastruktur an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Telekommunikationsinfrastruktur an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions

Países elegibles

Rheinland-pfalz

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
30 sept 2021
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

GrantMap no reproduce los documentos legales de la convocatoria. Revisa las condiciones completas, anexos y formularios en Förderdatenbank · Germany.

Abrir documentos oficiales ↗