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Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Sachsen unterstützt Sie durch Hilfen bei der Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Elementarschadensereignisse von überörtlicher Bedeutung, wie zum Beispiel Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen vor allem in folgenden Bereichen: Verkehrsinfrastruktur, Infrastruktur der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, soziale und Bildungsinfrastruktur, kommunale Verwaltungs- und sonstige Infrastruktur, Kultur-, Sport-, Freizeit-, Natur-, Umwelt- und Tourismusinfrastruktur sowie Einrichtungen des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss reduziert sich für grundsätzlich versicherbare, aber nicht versicherte Objekte. Als Gemeinde und kreisinterner Zweckverband priorisieren Sie die jeweiligen Maßnahmen einschließlich der Maßnahmen nicht-kommunaler Träger und melden diese an den jeweiligen Landkreis. Als Landkreis, kreisfreie Stadt und kreisübergreifender Zweckverband melden und priorisieren Sie Ihre Maßnahmen an die Landesdirektion Sachsen. Als Kirche, Religionsgemeinschaft und Träger klösterlicher Einrichtungen melden und priorisieren Sie Ihre Maßnahmen selbst an die Landesdirektion Sachsen. Diese Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen. Nach Bestätigung der Maßnahmenpläne reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB) ein. Zuständig für die Verkehrsinfrastruktur sowie für öffentliche Wege und Plätze ist das Sächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Quién puede solicitar

Local authorities, Associations, Public institutions

Países elegibles

Sachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
27 may 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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