Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts und bei Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe zugunsten von Pflegebedürftigen. Die Förderung stützt sich auf die Regelungen in § 45c Elftes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XI) und § 45d SGB XI. Sie erhalten die Förderung für den Auf- und Ausbau oder die Unterstützung von Angeboten zur Hilfe im Alltag im Sinne des § 3 der Pflege-Betreuungs-Verordnung, Gruppen von Ehrenamtlichen oder sonstigen bürgerschaftlich engagierten Personen und entsprechenden ehrenamtlichen Strukturen, Modellprojekten zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen vor allem für demenzkranke Pflegebedürftige und andere Pflegebedürftige, deren Versorgung der strukturellen Weiterentwicklung besonders bedarf, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen nach § 10 der Pflege-Betreuungs-Verordnung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Angebote zur Hilfe im Alltag bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 45 Prozent), dabei im 1. und 2. Förderjahr jeweils höchstens EUR 10.000, im 3. und 4. Förderjahr höchstens EUR 8.000 und im fünften und sechsten Förderjahr höchstens EUR 6.000, Gruppen von Ehrenamtlichen oder sonstigen bürgerschaftlich engagierten Personen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 50 Prozent), maximal jedoch EUR 1.000, Modellprojekte bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 45 Prozent), Selbsthilfegruppen 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 500,00 (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 75 Prozent), Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen 22,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 67,5 Prozent), im Fall von Selbsthilfeorganisationen maximal EUR 5.000 pro Kalenderjahr. Ihren Antrag richten Sie normalerweise bis zum 15.12. für das folgende Jahr an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Als Selbsthilfegruppe richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an die jeweils örtlich zuständige Selbsthilfekontaktstelle.
Quién puede solicitar
Individuals, Associations, Public institutions
Países elegibles
Sachsen-anhalt
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 27 may 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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