Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention. Zum beispiel durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderung schaffen. Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention: Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen Personal- und Sachausgaben, Fremdleistungen sowie Investitionen (keine Baumaßnahmen) Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Quién puede solicitar
Public institutions, Research organisations, Associations
Países elegibles
Sachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
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- Plazo
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Documentos oficiales
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