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Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Berlin gewährt Ihnen als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibenden Überbrückungshilfen, wenn Sie von besonders umfangreichen und lange andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt werden und dadurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden. Bei Maßnahmen privater Ver- und Entsorgungsunternehmen oder privater Dienstleister sowie reine Hochbaumaßnahmen haben Sie keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt wird Ihre wirtschaftliche Gesamtsituation einschließlich Ihrer Ehe- / Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Ehe- / Lebenspartners. Die Überbrückungshilfe soll 35.000 EUR für 12 Monate Bauzeit nicht übersteigen. Sie erhalten keinen pauschalen Ausgleich von Umsatzrückgängen.

Quién puede solicitar

Companies

Países elegibles

Berlin

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
8 oct 2026
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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