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Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) sowie der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) bei der Umsetzung von touristischen Projekten, die die Attraktivität und in der Folge auch die Gästezahlen einer touristischen Region steigern. Damit tragen die Projekte auch dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen ( KMU ) zu erhöhen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen, Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen in bestimmten staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, wenn die Infrastruktur diskriminierungsfrei öffentlich zugänglich ist, die Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, wenn die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, die Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen touristischen Einrichtungen, die Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote und ausschließlich im Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR?: Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung von Infrastrukturen, die der Art nach für eine Nutzung durch Touristinnen und Touristen geeignet und bestimmt sind und die in der Summe überwiegend touristisch sowie durch sonstige Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe der Förderung aus EFRE -Mitteln beträgt normalerweise in der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region ? SER? bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei ergänzender oder alternativer Förderung aus GRW -Mitteln beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen und bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten. Bei ergänzender oder alternativer Förderung aus Landesmitteln beträgt die Höhe des Zuschusses in der Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region ? SER? bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Der Zuschuss kann in der Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? sowie in GRW -Fördergebieten maximal EUR 3 Millionen betragen, in der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region ? SER? normalerweise maximal EUR 2 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Quién puede solicitar

Associations, Public institutions, Local authorities

Países elegibles

Niedersachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

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Plazo
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Documentos oficiales

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