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Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern ? GutePflegeFöR)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig. Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen: Aufbau und Begleitung von Genossenschaften in Pflegekontexten, Etablierung von Gute-Pflege-Lotsen in den Kommunen und deren Unterstützung, Schaffung von Pflegekrisendiensten, Schaffung von pflegepräventiven Angeboten, konzeptionelle Stärkung und Weiterentwicklung der Angebote von Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege, Vernetzung pflegerischer Angebote verschiedener Leistungserbringer sowie Modellprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für finanzschwache Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen weniger als 50 Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.

Quién puede solicitar

Local authorities

Países elegibles

Bayern

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
16 ene 2024
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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