Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Schwerpunkte der Förderung sind: Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren, Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen. Sie bekommen die Förderung für die Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen (zum Beispiel Erwerb von Grundstücken, Bodenordnung), Baumaßnahmen (zum Beispiel Modernisierung/Instandsetzung, Neubebauung/Ersatzbauten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen) sowie kommunale Programme und sonstige Vergütungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme und soll 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Als Gemeinde richten Sie Ihren Antrag zunächst an die zuständigen Regierungen. Nach der Ermittlung des Förderbedarfs treffen diese eine Vorauswahl für die Einplanung in das Jahresprogramm. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt die Programmvorschläge der Regierungen zu jährlichen Landesprogrammen zusammen und gibt sie bekannt. Die Regierungen teilen Ihnen den jeweiligen Förderrahmen mit und fordern Sie unter angemessener Fristsetzung zur Einreichung der noch erforderlichen Bewilligungsanträge und -unterlagen auf. Antragsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Städtebauförderung in Bayern erfolgt im Rahmen folgender Programme: Lebendige Zentren ? Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP), Sozialer Zusammenhalt ? Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP), Wachstum und nachhaltige Erneuerung ? lebenswerte Quartiere gestalten (WEP) und Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS).
Quién puede solicitar
Local authorities
Países elegibles
Bayern
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 3 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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