Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Hessen unterstützt Sie durch Finanzhilfen, um außergewöhnliche Notlagen als Folge von nicht versicherbaren Schäden, die durch Elementarereignisse auf überörtlicher Ebene bei einem größeren Personenkreis aufgetreten sind und die Sie weder aus eigener Kraft noch durch Eigenvorsorge beseitigen können, zu mildern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Hilfe beträgt bis zu einem Drittel der festgestellten Schadenssumme, in besonderen Härtefällen bis zu 50 Prozent. Sie erhalten die Hilfe bis zu einer Schadenshöhe von EUR 30.000 als Zuschuss, bei einer Schadenssumme von über EUR 30.000 normalerweise als Darlehen. Befinden Sie sich in einer besonders dringenden Notlage, können Sie Soforthilfen bis zu EUR 10.000 erhalten. Die Höhe des Schadens muss normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion beim Kreisausschuss Ihres Landkreises oder Magistrat Ihrer kreisfreien Stadt.
Quién puede solicitar
Individuals, Companies, Associations
Países elegibles
Hessen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 9 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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