← Todas las subvenciones
abiertaland-hessen-soziale-wohnraumfoerderung-erwerb-belegungsrechten

Soziale Wohnraumförderung ? Erwerb von Belegungsrechten

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden. Sie erhalten die Förderung für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, und den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen, dies erfolgt nachrangig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet. Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.

Quién puede solicitar

Companies, Local authorities, Individuals, Associations, Public institutions

Países elegibles

Hessen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
12 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

GrantMap no reproduce los documentos legales de la convocatoria. Revisa las condiciones completas, anexos y formularios en Förderdatenbank · Germany.

Abrir documentos oficiales ↗