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Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in Asylverfahrensberatungsstellen, dezentralen Beschwerdestellen, psychosozialen Erstberatungsstellen, Rückkehrberatungsstellen, regionalen Beratungsstellen, psychosozialen Zentren. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig. Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.

Quién puede solicitar

Associations

Países elegibles

Nrw

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
14 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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