Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in Asylverfahrensberatungsstellen, dezentralen Beschwerdestellen, psychosozialen Erstberatungsstellen, Rückkehrberatungsstellen, regionalen Beratungsstellen, psychosozialen Zentren. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig. Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.
Quién puede solicitar
Associations
Países elegibles
Nrw
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 14 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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