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Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland. Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen Bildung, Infrastruktur und medizinische Versorgung, Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer, Umwelt- und Klimaschutz, Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, humanitäre Maßnahmen, Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen, Digitalisierung sowie Stärkung der Menschenrechte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal EUR 25.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Anträge bis zu einer Fördersumme von EUR 6.000 können Sie zum 20. eines Monats einreichen. Bei höheren Fördersummen beachten Sie bitte die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Quién puede solicitar

Associations

Países elegibles

Sachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
4 may 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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