Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland. Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen Bildung, Infrastruktur und medizinische Versorgung, Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer, Umwelt- und Klimaschutz, Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, humanitäre Maßnahmen, Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen, Digitalisierung sowie Stärkung der Menschenrechte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal EUR 25.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Anträge bis zu einer Fördersumme von EUR 6.000 können Sie zum 20. eines Monats einreichen. Bei höheren Fördersummen beachten Sie bitte die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Quién puede solicitar
Associations
Países elegibles
Sachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 4 may 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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