Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung. Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk ( ÜLU ) in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) sowie für die Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt in der Grundstufe 2 Drittel der durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Leibniz Universität Hannover ermittelten Durchschnittskostenpläne (HPI-Kostensätze) pro Lehrgang, in der Fachstufe 1 Drittel der HPI-Kostensätze. Die Höhe der Förderung für Ausbildungsberufe der Stufenausbildung Bau beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche, soweit keine HPI-Kostensätze vorliegen, in der Grundstufe EUR 100,00, in der Fachstufe EUR 50,00. Die Höhe der Förderung für eine auswärtige Unterbringung beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche für Bauberufe EUR 42,00 in der Grundstufe und EUR 21,00 in der Fachstufe, für andere Berufe EUR 120,00 in der Grundstufe und EUR 60,00 in der Fachstufe. Reichen Sie als Bildungsstätte bitte Ihren Antrag für eine überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme oder für den Zuschuss zur auswärtigen Unterbringung an die zuständige Handwerkskammer. Als Handwerkskammer sammeln Sie die Anträge und leiten diese an die Sächsische Aufbaubank ? SAB ? weiter.
Quién puede solicitar
Associations
Países elegibles
Sachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 21 jun 2022
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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