Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze. Sie bekommen die Förderung für Investitionen in Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte) sowie die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Vorhaben und bei Unternehmen nach ihrer Größe: Bei Biomassekraftwerken/Biomasseheizsystemen beträgt der Zuschuss in der Grundförderung höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, bei mittleren Unternehmen höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und bei kleinen Unternehmen höchstens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzlich zur Grundförderung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Biomasseheizsystemen einen Fuel-Switch -Bonus in Höhe von 10 Prozent, Kombinationsprojekten mit Nutzung von Wärme aus einer neuinstallierten Solarthermieanlage oder neuinstallierten Wärmepumpe einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent und Biomasseheizsystemen mit Abgaswärmetauscher ( Economiser ) oder Abgaskondensationsanlage einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen. Bei zugehörigen Wärmenetzen beträgt die Höhe des Zuschusses höchstens EUR 100,00 je Meter neuerrichteter Wärmetrasse und höchstens EUR 1.800 je Hausübergabestation, jedoch maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderobergrenze beträgt für Biomasseheizwerke EUR 350.000, zugehörige Wärmenetze EUR 100.000. Werden Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze zusammen gefördert, beträgt die Förderobergrenze insgesamt EUR 450.000. Liegt der berechnete Zuschuss unter EUR 5.000, bekommen Sie keine Förderung (Bagatellgrenze). Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe. Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.
Quién puede solicitar
Local authorities, Public institutions, Individuals, Companies, Associations
Países elegibles
Bayern
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 3 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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