Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) bei allen kurzberatungsrelevanten Fragestellungen. Gefördert wird der Einsatz organisationseigener Beraterinnen und Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. Sie können die Beratung einzeln oder als Gruppe in Anspruch nehmen. Die beratende Einrichtung erhält die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr. Eine Ko-Förderung durch den Bund oder die EU wird angerechnet. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000. Die beratende Einrichtung stellt den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ).
Quién puede solicitar
Start-ups and founders, Companies, Associations
Países elegibles
Sachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 11 feb 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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