Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie als freien Träger von Kindertageseinrichtungen bei Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Sie bekommen die Förderung für die Schaffung von zusätzlichen praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher in Kindertagesseinrichtungen für Schülerinnen oder Schüler als Auszubildende in einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA) durch Beteiligung an den Ausbildungskosten im 1. Jahr der Erzieherweiterbildung, die Freistellung von Fachkräften für die Praxisanleitung von Schülerinnen und Schülern in Höhe von 1 Stunde je Woche für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres, Qualifizierungsmaßnahmen nach der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) sowie Praktikums- und Fortbildungskosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung pauschal EUR 400,00 je Monat und je Schülerin und Schüler im 1. Ausbildungsjahr, Anleitungsfreistellung pauschal EUR 25,00 je Woche und je Schülerin und Schüler im 1. Jahr der praxisintegrierten Ausbildung für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres, Qualifizierung nach PQVO pauschal EUR 500,00 je Monat für die Dauer von 6 Monaten. Sie müssen für die Förderbereiche ?Praxisintegrierte Ausbildung?, ?Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern? sowie ?Qualifizierung nach PQVO? jeweils einen separaten Antrag einreichen. Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche ?Praxisintegrierte Ausbildung? und ?Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern? bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare jeweils spätestens bis zum 31.3. des Jahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie können Ihren Antrag für den Förderbereich ?Qualifizierung nach PQVO? jährlich mehrfach stellen.
Quién puede solicitar
Local authorities, Public institutions, Associations
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 12 may 2022
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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