Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Maßnahmeträger im Naturschutz und in der Landschaftspflege bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung und soweit erforderlich Wiederherstellung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich des Landes unter Berücksichtigung der Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an Klimaveränderungen dienen. Sie erhalten die Förderung für Erstellung von Landschaftsplänen nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung und, soweit erforderlich, zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft, Umsetzung der nach LNatSchG gebilligten Handlungsprogramme der Naturparke und Biosphärenreservate, Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (nationale Naturmonumente, Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, europäisches ökologisches Netz ?Natura 2000?) und in gesetzlich geschützten Biotopen, sonstige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landesprogramms ?Aktion Grün?. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihrer Maßnahme zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor dem Beginn der Maßnahme über die untere Naturschutzbehörde bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd oder die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Ihren Antrag für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt oder vergleichbarer Programme des Bundes oder des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE), für Veröffentlichungen im Bereich der naturwissenschaftlichen Landeskunde, wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten oder Pilot-/Modellprojekte richten Sie bitte an das zuständige Ministerium als oberste Naturschutzbehörde.
Quién puede solicitar
Associations, Individuals, Public institutions, Local authorities
Países elegibles
Rheinland-pfalz
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
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- Plazo
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Documentos oficiales
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