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Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Projekten, durch die Ausländerinnen oder Ausländer freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die mit der Reintegration in dem jeweiligen Herkunftsland zusammenhängen. Das können vor allem sein: Reisebeihilfen und Reisekosten, Beschaffung eines Passersatzes, Kosten für Dolmetscher und Übersetzungen, Feststellung der Reisefähigkeit, ärztliche Begleitung, medizinische Versorgung und Nachbehandlung, Heim- und Pflegeplätze, Tierrücktransport, Lebenshaltungskosten sowie Existenzgründungen und Existenzgrundlage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Ihren Antrag richten die zur Ausreise bereiten Ausländerinnen und Ausländer an den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt, eine Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung oder eine andere Nichtregierungsorganisation. Diese reicht den Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weiter.

Quién puede solicitar

Local authorities, Individuals, Associations

Países elegibles

Sachsen-anhalt

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
27 may 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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