Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen über 5 Jahre degressiv 60 Prozent bis 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten, erhalten einen um 15 Prozentpunkte erhöhten Zuschuss. Der Zuschuss darf den Gesamtbetrag von EUR 400.000 und einen jährlichen Betrag von EUR 100.000 nicht übersteigen. Die Höhe des Zuschusses für Investitionen kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen. Investitionen von Unternehmen müssen ein Volumen von mindestens EUR 30.000 je Antrag erreichen. Bei Investitionen in den Sektor ökologische Produkte muss das Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 betragen. Die Förderung ist auf maximal EUR 1 Million je Antrag begrenzt. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ).
Quién puede solicitar
Associations, Companies
Países elegibles
Sachsen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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