Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen: Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von anderen Leistungsanbietern, schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Menschen mit seelischer Behinderung sowie Menschen, bei denen eine Autismus-Diagnose besteht. Sie erhalten die Förderung durch Lohnkostenzuschüsse, für Berufsbegleitung und Jobcoaching, durch Einstellungsprämien, durch Ausbildungsprämien sowie durch Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes, für Personen, die aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, bis zu 100 Prozent, Einstellungsprämien bis zu EUR 7.000, Ausbildungsprämien bis zu EUR 4.000, Budgetleistungen in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Inklusionsamt.
Quién puede solicitar
Individuals, Local authorities, Companies, Public institutions
Países elegibles
Nrw
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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