Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) fördert Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, um die Lärmbelastung für Sie als Anwohnerin und Anwohner zu verringern. Förderfähig sind Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz an Bahnanlagen, Maßnahmen zum passiven Lärmschutz an baulichen Anlagen sowie in besonders begründeten Fällen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Planungs- und Verwaltungskosten werden pauschal mit einem Zuschuss von 18 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Bei passiven Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen Erstempfängern und Letztempfängern der Förderung unterschieden: Erstempfänger sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden. Als Letztempfängerin oder Letztempfänger beantragen Sie vor dem Beginn einer passiven Lärmsanierungsmaßnahme die Weiterleitung der Fördergelder beim Erstempfänger. Auf Antrag erstattet der Erstempfänger, also das Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, die zuwendungsfähigen Kosten. Als Erstempfänger stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen beim Eisenbahn-Bundesamt ( EBA ).
Quién puede solicitar
Companies, Local authorities, Individuals, Public institutions
Países elegibles
DE
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 12 may 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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