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Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021?2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ( GRW )? und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung ( EFRE ) bei niedrigschwelligen Digitalisierungsmaßnahmen, die der Einsparung von Treibhausgasen und der Einführung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen dienen. Die Förderung erfolgt in 2 Modulen, die aufeinander aufbauen: Modul Beratung: Sie bekommen die Förderung für externe Beratungsleistungen, die individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard - und Software erarbeiten, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (vor allem Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, verbesserter Ressourceneinsatz und Erhöhung der Energieeffizienz durch Digitalisierung, IT -Sicherheit). Modul Umsetzung: Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, mit denen Sie die im Modul Beratung gefundenen individuellen Lösungen in Ihren Betrieb implementieren. Hierzu gehören der Kauf und die Installation von Hard- und Software sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Modul Beratung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 20.000, Modul Umsetzung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000. Ihre kalkulierten Kosten müssen im Modul Beratung mindestens EUR 2.500, Modul Umsetzung mindestens EUR 10.000, betragen (Bagatellgrenze). Sie können jedes Modul jeweils nur einmal beantragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das Service-Portal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Vor Antragstellung ist eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung der WTSH empfohlen.

Quién puede solicitar

Companies

Países elegibles

Schleswig-holstein

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
27 jun 2023
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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