Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Berlin unterstützt Ihre Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur und für die Kindertagesbetreuung durch Schaffung und Ausstattung neuer Betreuungsplätze. Sie erhalten eine Förderung für folgende Maßnahmen: Starthilfe: Schaffung neuer Kita-Plätze (Ausbau-/Umbaumaßnahmen, für mit einer Platzerweiterung zusammenhängenden Renovierung und Erstausstattung), Starthilfe-Sanierung: Erhalt von Kita-Plätzen in bestehenden Einrichtungen (baulich-technische und funktionale Wiederherstellung sowie Modernisierung), bauliche Maßnahmen: Schaffung von Plätzen durch Erweiterungs-/Neubauvorhaben/Umbauten sowie kitaspezifische Innenausbauten in bestehenden Einrichtungen oder in neu akquirierten Räumlichkeiten für Umbauten und kitaspezifische Ausbauten, Sanierungen: baulich-technische und funktionale Wiederherstellung oder Modernisierung einer Kita sowie Vorhaben zur Aktivierung von bereits erlaubten Kita-Plätzen, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund von Standardunterschreitungen nicht genutzt werden können. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen Starthilfe und Starthilfe-Sanierung bis zu EUR 2.000 pro Platz, höchstens jedoch EUR 50.000 insgesamt, für Umbauten und kitaspezifische Ausbauten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu EUR 20.000 pro Platz sowie für Erweiterungs- oder Neubauten bis zu EUR 30.000 je Platz, für Sanierungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu EUR 10.000 je Platz, jedoch höchstens EUR 500.000 je Vorhaben und für Aktivierungsvorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag schriftlich und in zweifacher Ausfertigung an die GSE gGmbH Gesellschaft für StadtEntwicklung ? Treuhänder Berlins, Geschäftsstelle ?Kitaausbauprogramm?. Für Vorhaben in einer Kindertageseinrichtung stellen Sie als der Träger der Einrichtung den Förderantrag, für Vorhaben in der Kindertagespflege das jeweilige Standortjugendamt. Anträge für die Starthilfe und Sanierungen können Sie laufend stellen. Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können Sie jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr einreichen.
Quién puede solicitar
Local authorities, Public institutions, Associations
Países elegibles
Berlin
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 2 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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