← Todas las subvenciones
abiertaland-mecklenburg-vorpommern-kinoinvestitionsprogramm-film-ab

Kinoinvestitionsprogramm ?Film ab!?

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Sie als Kinobetreiber bei Investitionen in Ihr Kino beziehungsweise Ihre Kinos in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Förderung für die folgenden investiven Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, dabei vorrangig für Vorhaben, die zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren (vor allem mit dem SARS-CoV-2-Virus) in der Abspielstätte erforderlich sind: Einbau von Schutzvorrichtungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben an Kassen, Garderoben, Arbeitsplätzen), Optimierung der Besuchersteuerung vor und im Kino, beispielsweise durch die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung beziehungsweise Personenleitsysteme wie auch gegebenenfalls Umbau, Erweiterung oder Ersatz von Ausstattungsgegenständen, zum Beispiel fester Bestuhlung und weiterer Kinosaalausstattung, Erstellung von Hinweisen für Besucherinnen und Besucher vor und im Kino (zum Beispiel Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen), Anschaffung oder Herstellung von technischer und sonstiger Ausstattung (zum Beispiel bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme gegebenenfalls mit Terminvergabetool), pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum und dessen Organisation, Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zum Einsatz umweltschonender Verfahren (Grünes Kino), insbesondere zur Modernisierung und zum Einbau von ressourcenschonenden sanitären Einrichtungen sowie Klima- beziehungsweise Belüftungssystemen inklusive entsprechender Filteranlagen, Schaffung von Barrierefreiheit in der Abspielstätte und Erwerb von digitaler Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenes Zubehör. Außerdem können Sie eine Förderung für investive Maßnahmen bekommen, die den besonderen Anforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum gerecht werden, beispielsweise für Investitionen in Kassensysteme für das mobile Kino und die Anschaffung oder Erweiterung von mobiler beziehungsweise Open-Air-Projektions- und sonstiger Abspieltechnik, digitale Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenes Zubehör. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für gewerbliche Kinos und Antragsteller und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für nichtgewerbliche Kinos und Antragsteller, höchstens jedoch EUR 60.000 für Kinos mit 1 Saal beziehungsweise EUR 45.000 pro Leinwand für Kinos mit 2 und mehr Sälen, ingesamt jedoch maximal EUR 100.000 pro Kino. Zuschüsse in Höhe von mehr als EUR 30.000 werden nur gewährt, wenn Förderungen Dritter (vor allem der FFA ) nicht möglich sind. Im Fall einer Kofinanzierung zum Zukunftsprogramm Kino der FFA kann der Kofinanzierungsanteil für gewerbliche und nichtgewerbliche Kinos bis zu 90 Prozent, gemindert um den Anteil der FFA , betragen, maximal jedoch EUR 60.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die MV Filmförderung GmbH . Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung in Anspruch nehmen.

Quién puede solicitar

Companies, Associations

Países elegibles

Mecklenburg-vorpommern

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
30 ago 2023
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

GrantMap no reproduce los documentos legales de la convocatoria. Revisa las condiciones completas, anexos y formularios en Förderdatenbank · Germany.

Abrir documentos oficiales ↗