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Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes. Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen). Im Einzelnen bekommen Sie die Förderung für Neubaumaßnahmen, Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume für sportliche Nutzungszwecke, Erwerb/bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung, Erwerb und Ertüchtigung, Modernisierungsmaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal 80 Prozent, im Einzelfall bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für nicht kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller muss die Höhe des Zuschusses mehr als EUR 2.000 betragen, für kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller mehr als EUR 12.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch und in zweifacher schriftlicher Ausfertigung an die zuständige Bezirksregierung.

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions, Individuals, Associations

Países elegibles

Nrw

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
24 ene 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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