Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung und zur Revitalisierung von Brachflächen. Im Förderbereich ?integrierte ländliche Entwicklung? erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: LEADER (Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale): von der örtlichen Bevölkerung betriebene Vorhaben zur lokalen Entwicklung, Pläne für die Entwicklung von ländlichen Gemeinden, Dorfentwicklung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie Regionalbudget zur Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität. Im Bereich ?Revitalisierung von Brachflächen? erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Beseitigung ungenutzter beziehungsweise brachgefallener Gebäude und Flächen, mit denen Landschafts- und Siedlungsräume zurückgewonnen werden. Dabei müssen Sie die Infrastruktur oder Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Für Ihren Antrag müssen Sie folgende Fristen beachten: LEADER Vorbereitung der Förderung: ab der Veröffentlichung bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens können Anträge gestellt werden. Bei Projekten/Kooperationsprojekten zur Umsetzung der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie: Anträge können bis zum 15.2. des laufenden Jahres gestellt werden. Verwaltung und Sensibilisierung: Anträge können bis zum 15.10. des laufenden Jahres gestellt werden, ab 2023 können Anträge laufend gestellt werden. Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden: Anträge für das laufende Jahr können bis zum 15.1. gestellt werden. Dorfentwicklung Anträge auf Aufnahme in das Programm: können jährlich bis zum 15.3. gestellt werden. Antragsverfahren der Projektförderung: können für das laufende Jahr bis zum 15.1. gestellt werden. Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Anträge können für das laufende Jahr bis zum 15.1. gestellt werden. Regionalbudget Erstempfänger können bis zum 31.1. des laufenden Jahres Anträge stellen. Letztempfänger können nach Aufruf zur Einreichung Anträge stellen. Anträge für andere Maßnahmen können Sie laufend stellen. Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG). Richten Sie Ihren Antrag bei Maßnahmen für Kleinstunternehmen der Grundversorgung an die Thüringer Aufbaubank ( TAB ) Richten Sie Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Quién puede solicitar
Associations, Individuals, Public institutions, Local authorities, Companies
Países elegibles
Thueringen
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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