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Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Forschungs- und Transfervorhaben. Zu Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen gehören folgende Vorhaben: Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, die einmalige Anschaffung von Geräten und Instrumenten für Forschungszwecke sowie Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie, das sind zum Beispiel Rechner oder Software systeme. Im Rahmen der Forschungs- und Transferförderung erhalten Sie die Förderung für Gründungs- und Innovationsräume, innovative Kooperationsprojekte für anwendungsorientierte Forschung, Innovationsverbünde sowie Innovationen für Klimaschutz in Mooren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung aus EFRE -Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet ?stärker entwickelte Region ? SER? und 60 Prozent im Programmgebiet ?Übergangsregion ? ÜR?. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, beträgt die Höhe des Zuschusses maximal 80 Prozent, bei Vorhaben des Klimaschutzes in Mooren für Dienststellen des Landes Niedersachsen und Hochschulen in staatlicher Verantwortung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben des Klimaschutzes in Mooren müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 50.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens über die Strukturbeauftrage oder den Strukturfondsbeauftragten, die Beauftragte oder den Beauftragten für den Haushalt und die Leitung der Einrichtung über das Kundenportal sowie postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Sie müssen Ihren Antrag zu festgelegten Stichtagen einreichen, die im Internet bekanntgegeben werden. Einen Antrag für den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Sie jederzeit stellen. Für Verbundprojekte ist die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe müssen Sie zum jeweiligen Stichag eine aussagekräftige Beschreibung Ihres Vorhabens in Form einer Verbundvereinbarung abgeben. Erreicht Ihre Beschreibung bei der Bewertung die Mindestpunktzahl, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung mit Fristsetzung für eine weitere Begutachtung in Stufe 2.

Quién puede solicitar

Hochschule, Research organisations, Educational institutions, Local authorities, Public institutions, Associations

Países elegibles

Niedersachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

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Plazo
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Documentos oficiales

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