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IFB -Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Die IFB Hamburg unterstützt durch das langfristige IFB -Eigenheimdarlehen den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen in Hamburg. Die bestehenden Wohngebäude müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse D, E, F, G oder H eingestuft sein. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben. Für die Förderung muss mindestens ein minderjähriges Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes zum Familienhaushalt zählen. Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten. Zu berücksichtigen sind die zum Haushalt der oder des Antragstellenden gehörenden Angehörigen, die zusammen mit ihr oder ihm das geförderte Objekt als Hauptwohnung beziehen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen im Vorjahr der Antragstellung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist eine vorläufige Einkommenserklärung anzufertigen und die vollständigen Einkommensnachweise sind der IFB Hamburg vorzulegen. 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR je weiterem Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR . Gefördert wird der Erwerb von Wohnimmobilien der Energieklasse D, E, F, G oder H, welche im Zuge des Erwerbs energetisch saniert werden und mindestens die Energieklasse C oder besser nach Umsetzung der Maßnahmen erreichen. Gefördert werden: Kosten der Modernisierung und Sanierung Kosten der Energieberatung und Ausstellung des Energieausweises Beim erstmaligen Immobilienerwerb: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten Gefördert wird nur der erstmalige Immobilienerwerb. Ausnahme ist der weitere Immobilienerwerb zur Selbstnutzung, wenn durch Familienerweiterung eine Wohnflächenvergrößerung und damit verbundene familiengerechte Unterbringung erforderlich ist und der vorhandene Wohnraum dieses nicht gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Quién puede solicitar

Individuals

Países elegibles

Hamburg

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
17 sept 2025
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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