← Todas las subvenciones
abiertaland-sachsen-gruendung-wachstum

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) ? Sachsenkredit Gründen und Wachsen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung für den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen, den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, Betriebsmittel. Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bei Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht; Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme. Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme. Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird. Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank ( SAB ).

Quién puede solicitar

Companies, Start-ups and founders

Países elegibles

Sachsen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
10 feb 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

GrantMap no reproduce los documentos legales de la convocatoria. Revisa las condiciones completas, anexos y formularios en Förderdatenbank · Germany.

Abrir documentos oficiales ↗