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Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ? Förderung der gewerblichen Wirtschaft ( GRW -G) ? Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert und Standortnachteile ausgeglichen werden. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionsvorhaben: Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition), Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition), Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für Vorhaben im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus, Vorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Vorhaben mit innovativen Inhalten, Vorhaben zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den C-Fördergebieten höchstens 35 Prozent und in den D-Fördergebieten höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden. Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesicherten Dauerarbeitsplatz EUR 500.000 nicht übersteigt. Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 60.000 betragen und dürfen EUR 3 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg ( ILB ). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.

Quién puede solicitar

Companies

Países elegibles

Brandenburg

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
10 feb 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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