Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind. Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen, die dem Fachpersonal, ehrenamtlichen Helfenden und Angehörigen zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung spezifischer Fachkenntnisse dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten einen Festbetrag von höchstens EUR 50,00 pro Fortbildungseinheit. Die Höhe des Zuschusses darf Ihre tatsächlich jeweils entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr für den Bereich Behindertenhilfe an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Bereich psychiatrische Versorgung an die jeweils zuständige Regierung.
Quién puede solicitar
Educational institutions, Associations
Países elegibles
Bayern
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 16 jul 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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