Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Gebietskörperschaft, öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften oder als kommunales Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: Vorhaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, um insbesondere unzumutbar hohe Gebühren- und Beitragsbelastungen für die Bürger zu vermeiden, sowie wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben (unter anderem Hochwasserschutz und Vorflutbeschaffung, naturnahe Entwicklung von Gewässern, Gewässerentwicklungsflächen). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Förderanträge für Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung reichen Sie bitte spätestens bis zum 1.10. (Ausschlussfrist) vor Beginn des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, in zweifacher Fertigung bei der unteren Wasserbehörde ein sowie bei der Bewilligungsstelle. Für Strukturgutachten sowie wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben gilt diese Frist nicht. Bewilligungsstelle und Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Regierungspräsidium. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die unteren Wasserbehörden.
Quién puede solicitar
Local authorities, Public institutions
Países elegibles
Baden-wuerttemberg
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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