Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Förderung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachkosten für folgende Vorhaben: Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerke in den Frühen Hilfe, Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Fachkräfte, Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Freiwillige, Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme sowie Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus einem Verteilerschlüssel. Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 30.11. für das Folgejahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Quién puede solicitar
Local authorities
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 28 mar 2023
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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