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Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) unterstützt Sie als ungewollt kinderloses Paar mit einem Zuschuss zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen. Sie erhalten den Zuschuss für durchgeführte Behandlungen im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dazu zählen die In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Wenn Sie verheiratet sind, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent der Kosten, die Ihnen als Eigenanteil verbleiben, nachdem die Krankenversicherung ihren Teil abgerechnet hat. Als Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhalten Sie die Förderung für die 1. bis 3. Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Ihnen verbleibenden Kosten. Für die 4. Behandlung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 25 Prozent der Kosten des verbleibenden Eigenanteils. Da Bund und Länder die finanziellen Mittel für den Zuschuss gemeinsam zur Verfügung stellen, gelten für Sie in jedem Bundesland andere Bedingungen und die Höhe Ihres Zuschusses kann unterschiedlich sein. Kommen Sie aus Sachsen, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für alle anderen Antragstellerinnen und Antragsteller ist die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes der Ansprechpartner.

Quién puede solicitar

Individuals

Países elegibles

DE

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
28 ene 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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