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Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten (Kommunale Klimarichtlinie)

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Fördermöglichkeiten Das Klimaschutzprogramm bietet Kommunen und kommunalen Unternehmen folgende Fördermöglichkeiten : 1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) Gefördert werden investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen), die ? soweit vorhanden ? über die jeweiligen gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- beziehungsweise Umweltgrenzwerte unterschreiten. Dazu zählen beispielsweise neben Energieeffizienzmaßnahmen auf Kläranlagen auch Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung. 2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) Gefördert werden insbesondere die nachstehend aufgeführten investiven Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels in durch den Klimawandel aktuell oder zukünftig betroffenen Gebieten: Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen (zum Beispiel Schulhof, Kindergarten, Sportplätze, Dorfplätze, Straßenräume), Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen, Begrünung von Dächern, zum Beispiel Flachdächern, oder Fassaden öffentlicher Gebäude, Installation von Freihalteeinrichtungen (zum Beispiel Gittervorsätze mit Abschlag in Vorland) zum Offenhalten der Verrohrung von Fließgewässern, Rückbau verrohrter Gewässer zu Freispiegelgerinnen mit vergrößerter hydraulischer Leistungsfähigkeit, wobei hier für Fließgewässer innerhalb der Kulisse der Bewirtschaftungsplanung nach EU -Wasserrahmenrichtlinie die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und die Anforderungen an eine naturnahe Gewässerentwicklung gemäß dem jeweils gültigen Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ( EU WRRL) zu berücksichtigen sind, Schaffung/Erhalt/Ausbau für das dezentrale Nutzen, Versickern oder Rückhalten und Speichern von Niederschlagswasser, wie Maßnahmen zur Anpassung und zum Niederschlagsrückhalt auf öffentlichen Grundstücken und an öffentlichen Gebäuden beispielsweise durch Rigolen und Zisternen, Sammlung, Speicherung und Nutzung des Niederschlagswassers von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen, Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder von innerörtlichen Retentionsflächen an Fließgewässern unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine naturnahe Gewässerentwicklung und die Zielerreichung der EG-WRRL--Europäische Wasserrahmenrichtlinie , Ausbau des Trinkbrunnennetzes an frequentierten Plätzen. 3. Förderung von kommunalen Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsprojekte, die in Hessen der erstmaligen Erprobung neuer Technologien oder Verfahren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels dienen beziehungsweise die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuer Technologien und Verfahren in beispielhaften und mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen und Mängel beseitigen. Dies kann beispielsweise durch Einsatz eines Prototyps, eine neue Kombination bereits bekannter Technologien oder auch durchden erstmaligen Einsatz einer Technologie in einer hessischen Kommune erfolgen. 4. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen Zur Umsetzung der Maßnahmen gewährt das Land den Kommunen zur Weitergabe nach VV Nr. 12 zu § 44 LHO Mittel zur Förderung von Investitionen und Bepflanzung mit mehrjährigen, vorrangig heimischen Pflanzen zur Begrünung auf Privatgrundstücken und für die Beauftragung eines Planungsbüros, das eine begleitende Beratung für private Immobilieneigentümer und Vereine (Letztempfänger), die fachliche Prüfung der Anträge und die Prüfung der Umsetzung der Maßnahme durchführt. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Es können auch interkommunale Projekte gefördert werden, wenn sich mehrere betroffene Kommunen auf ein gemeinsames Projekt verständigen und einen Projektverantwortlichen benennen. Entsprechende interkommunale Anträge können auch von den Landkreisen beziehungsweise Zweckverbänden gestellt werden. Art und Umfang, Höhe der Förderung Die Zuwendung variiert je nach Fördergegenstand und bewegt sich in der Regel zwischen 6.000 EUR und 250.000 EUR . Die Förderquoten variieren ebenfalls. Ausschlaggebend ist, ob die beantragende Kommune den Hessischen Klimakommunen angehört, welche Förderzuschläge sie bei diesen erreicht hat und wie die Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich eingestuft ist.

Quién puede solicitar

Local authorities, Public institutions

Países elegibles

Hessen

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
9 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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