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Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet und/oder vermarktet, bei Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies geschieht mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ). Sie erhalten die Förderung für Maschinen, Einrichtungen und bauliche Anlagen oder die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Einrichtungen, allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungskosten für Baugenehmigungen, Beratungsgebühren, Durchführbarkeitsstudien und Kosten der Vorplanung als Teil einer durchgeführten Investition. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Zusammenschlüsse von Erzeugerinnen und Erzeugern maximal 30 Prozent, für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 750.000 je Investitionsvorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 15.3. oder bis zum 30.9. eines Jahres beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz ein.

Quién puede solicitar

Companies

Países elegibles

Schleswig-holstein

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
24 ene 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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