Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie bei Maßnahmen, die dem Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme dienen. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds ( EMFAF ). Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Fischerei, darunter vor allem Innovationen zu nachhaltigen Fischereitechniken und deren technischer Durchführbarkeit, vor allem Innovationen zu nachhaltigen Fischereitechniken und deren technischer Durchführbarkeit, Erarbeitung von Wissen für und der gezielte Wissenstransfer an den Fischereisektor sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Fischerei, Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei sowie Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei, vor allem zu beifangarmen Fanggeräten und/oder Fanggeräten mit möglichst geringen Umweltauswirkungen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz, Verbesserung der Eigenorganisation des Fischereisektors zur Beförderung der Kommunikation und der Verbreitung von Wissen innerhalb des Sektors, vor allem ausgerichtet auf die praktische Umsetzung technischer Innovationen, etwa zur Energieeffizienz oder zu nachhaltigen Fangtechniken und/oder -geräten, Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen, Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität, vor allem im Rahmen von Kollektivvorhaben zur Vermeidung von Beifängen, zur Nutzung nachhaltiger Fanggeräte und/oder Fangbeschränkungen, Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll und zur Sammlung, Auswertung und Entsorgung des beigefangenen Mülls, Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt normalerweise bei EUR 10.000 (für Kommunen EUR 7.500). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Quién puede solicitar
Companies, Research organisations, Hochschule, Public institutions, Associations
Países elegibles
Schleswig-holstein
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 24 ene 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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