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Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Haltung von Rindern in Laufställen und von Schweinen in Gruppenhaltung, jeweils mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen und Aufstallung auf Stroh. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Betriebszweigen: Milchviehhaltung: Haltung von Milchkühen, Mutterkuhhaltung: Haltung von Mutterkühen, sonstige Rinderhaltung: Haltung von Aufzuchtrindern und Mastfärsen (Tiere älter als 6 Monate ohne Kalbung), Bullenmast: Haltung von Mastbullen (Tiere älter als 6 Monate bis 24 Monate), Schweinezucht: Haltung von Sauen, einschließlich Saugferkeln, Jungsauen und Eber, sonstige Schweinehaltung: Haltung von Mastschweinen und Zuchtläufern, Ferkelaufzucht: Haltung von Absatzferkeln (abgesetzte Ferkel bis zum Alter von 10 Wochen). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich je Großvieheinheit (GVE) durchschnittlicher Jahresviehbestand für Milchkühe, Mutterkühe und für Aufzuchtrinder und Mastfärsen EUR 65,00, für Mastbullen EUR 220,00, für Jungsauen, Sauen und Eber EUR 265,00, für Mastschweine und Zuchtläufer EUR 90,00 und für Absatzferkel EUR 500,00. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00 pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Quién puede solicitar

Companies

Países elegibles

Nrw

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
9 feb 2023
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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