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Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt akut betroffen sind. Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Personalausgaben für notwendige Fachkräfte, wenn sie in folgenden Hilfeeinrichtungen tätig sind: Frauenhäuser, Fachberatungsstellen (Notrufe) sowie Interventionsstellen, die an ein staatlich gefördertes Frauenhaus oder an eine staatlich geförderte Fachberatungsstelle angegliedert sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.12. des Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend.

Quién puede solicitar

Associations

Países elegibles

Bayern

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
3 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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