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Förderung von Frauenberatungsstellen

Programa de financiación europeo

Sobre esta oportunidad

Lo que necesitas saber

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenberatungsstellen bei der Beratung und Begleitung von Frauen und in ihrer präventiven Tätigkeit. Sie erhalten eine Förderung für folgende Einrichtungen: feministische allgemeine Frauenberatungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen und feministische Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben, Honorarmitteln und Unterbringungskosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium setzt jährlich einen Pauschalbetrag fest. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Quién puede solicitar

Public institutions, Associations

Países elegibles

Nrw

Financiación

No especificado

Cofinanciación

No especificado por la fuente

Fechas importantes

Apertura
14 abr 2020
Plazo
Por anunciar

Documentos oficiales

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