Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenberatungsstellen bei der Beratung und Begleitung von Frauen und in ihrer präventiven Tätigkeit. Sie erhalten eine Förderung für folgende Einrichtungen: feministische allgemeine Frauenberatungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen und feministische Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben, Honorarmitteln und Unterbringungskosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium setzt jährlich einen Pauschalbetrag fest. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Quién puede solicitar
Public institutions, Associations
Países elegibles
Nrw
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- 14 abr 2020
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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