Sobre esta oportunidad
Lo que necesitas saber
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familienberatungsstellen bei der Beschäftigung von Fachkräften und von Sekretariatskräften. Sie erhalten die Förderung für Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, Ehe- und Lebensberatungsstellen, integrierte Beratungsstellen, Einrichtungen mit besonderem Beratungsschwerpunkt sowie Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt. Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR). Wenn Sie eine Beratungsstelle neu einrichten wollen, stellen Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn.
Quién puede solicitar
Associations, Public institutions, Local authorities
Países elegibles
Nrw
Financiación
No especificado
Cofinanciación
No especificado por la fuente
Fechas importantes
- Apertura
- Por anunciar
- Plazo
- Por anunciar
Documentos oficiales
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